8.0 Gesellschaftliche Teilhabe: Kinderrechte, Beteiligung & Beschwerde

8.1 Aus Sicht eines Kindes

Wenn zwei das Gleiche erleben, empfinden sie noch lange nicht dasselbe. Gib mir die Chance meine besonderen Gefühle zum Ausdruck zu bringen, ohne sie nach deinen Kriterien zu bewerten.

 

Begleite mich, unterstütze mich und gib mir die Chance die Welt eigenständig zu erfahren. Ich schau dir in die Augen damit ich sicher bin das du mich wahrnimmst. Ich berühre dich damit du von dem was ich dir sagen möchte, berührt wirst.


(Quelle unbekannt)

 

Im Laufe des Vormittags findet in den Gruppen häufig ein Morgenkreis statt. Dort wird gemeinsam etwas besprochen, gespielt, gesungen oder vorgelesen. Auch den Geburtstag von den Kindern und uns feiern wir in dieser Runde.

 

Die Versammlung im Stuhlkreis bietet den Kindern wiederum andere Herausforderungen und Möglichkeiten ihre Kompetenz zu stärken, z.B.

 

                Für die Sachkompetenz:

  • Erlernen von Reimen, Kreisspielen, Liedern, Fingerspielen u. ä.
  • Musik erleben, Rhythmus, Singen, Bewegungsgeschichten
  • Jahreskreislauf erfahren
  • Bilderbuchbetrachtungen

Für die Sozialkompetenz:

  • Die gesamte Gruppe wahrnehmen (Zusammengehörigkeitsgefühl)
  • Regeln besprechen, Absprachen treffen
  • Rücksicht nehmen
  • Bedürfnisse wahrnehmen, äußern, zurückstellen oder durchsetzen
  • Zuhören

Für die Selbstkompetenz:

  • Freies Sprechen vor der Gruppe
  • Erlebtes wiedergeben
  • Bedürfnisse wahrnehmen, äußern, zurückstellen oder durchsetzen können
  • Interesse, Anerkennung und Wertschätzung der Anderen erfahren
  • Zugehörigkeitsgefühl erleben
  • Sitzen bleiben können
  • Gehörtes behalten

 

In regelmäßigen Abständen finden in den Gruppen auch Kinderkonferenzen oder Wünsche- und Beschwerderunden statt. Hier üben sich die Kinder zusätzlich in erste demokratische Abstimmungen und Erfahrungen.

 

8.2 Von der Beschwerde zum Umgang mit Verbesserung

Die Möglichkeit sich zu beschweren betrachten wir als Teil der Partizipation und ist somit an jeder Stelle von jedem möglich. Hier besteht bei uns „das offene Tür Prinzip“. Dies gilt für die Kinder, die Eltern, die Erzieher*innen. Eine Beschwerde beim Träger der Einrichtung ist selbstverständlich offen und findet unsere Unterstützung.

 

Eine weitere Ausgestaltung der Wege von Beschwerde und deren gegebenenfalls notwendigen schriftliche Dokumentation liegt uns vor. Insgesamt wollen wir aber unnötige Verwaltungswege ersparen und stattdessen schnell auf Beschwerden reagieren.

 

Wenn der Anlass der Beschwerde nicht unmittelbar beseitigt werden kann, werden diese in den Teamsitzungen besprochen und Lösungen erarbeitet und ggf. weitere Schritte zur Klärung mit dem Träger eingeleitet. Eine Rückmeldung erfolgt immer.

 

8.3 Kinderschutz

Im Schutzkonzept für die Kitas der Stadt Bornheim sind Grundregeln, Verhaltenskodex für die Arbeit mit Kindern unter Berücksichtigung der Kinderrechte festgehalten.

 

Zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen gemäß § 8a Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) in den städtischen Einrichtungen hat die Stadt Bornheim als Träger die entsprechende Dienstanweisung verfasst.

 

8.4 Datenschutz

Die Stadt Bornheim verarbeitet alle personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Artikels 13 der Datenschutzgrundverordnung.

 

8.5 Qualitätssicherung und –entwicklung

Folgende Qualitätsstandards sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit in den städtischen Tageseinrichtungen:

  • Vorliegen einer schriftlichen einrichtungsbezogenen Konzeption und eines einrichtungsspezifischen Bildungskonzeptes sowie eines trägerspezifischen Leitbildes
  • Ständige Weiterentwicklung und Auseinandersetzung mit der einrichtungsspezifischen Konzeption u.a. im Rahmen von zwei fest installierten Konzeptionstagen pro Jahr
  • Fachliche Weiterentwicklung der Arbeit und Beratung durch stadtinterne Fachberatungen
  • Vorliegen eines „Leitfadens für Leitungen“ für den Betrieb einer städtischen Tageseinrichtung für Kinder
  • Vorliegen eines „Schutzkonzepts“ in der aktuellen Fassung
  • Stadtinterner Leitfaden und Ausbildungsplan für Praktikanten u. Auszubildende in den städtischen Tageseinrichtungen
  • Evaluation als Instrument der Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse
  • Unterstützung in der Entwicklung der Sprachkompetenz aller Kinder als auch gezielte Sprachförderung der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
  • Fachlicher Austausch und Weiterbildung der Sprachförderkräfte in den Stadtteilarbeitskreisen unter sozialpädagogischer Anleitung
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Mitarbeiter im Rahmen eines jährlichen Fortbildungskonzeptes sowie interner Richtlinien; Zugriff auf einen eigenen Fortbildungsetat und enge Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Bornheim/Alfter und anderen Bildungsträgern
  • Fortlaufende Qualifizierungsmaßnahme für Leitungskräfte städtischer Tageseinrichtungen seit 2004
  • Vernetzung der Einrichtungen untereinander und regelmäßiger Austausch in regelmäßigen Leitungskonferenzen und verschiedenen Arbeitskreisen u. Gremien
  • Gewährleistung eines kontinuierlich ausreichenden Personalbestandes

      durch Zugriff auf einen Vertretungspool bei Personalausfall

  • Sozialraumorientierte Einbettung in das stadtteilbezogene Umfeld
  • Möglichkeit der Supervision zur Teamentwicklung
  • Regelmäßige Zielvereinbarung und Mitarbeiterentwicklungsgespräche durch Leitung und Träger
  • Enge Vernetzung mit örtlichem Schulträger und den ortsansässigen Grundschulen
  • Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schule hinsichtlich der Schulfähigkeit und Bildungsbiographie jedes Kindes
  • Verbindlicher, städtischer Kooperationsvertrag zwischen Kindergarten, Grundschule und OGS
  • Kontinuierlicher Einsatz von Beobachtungsinstrumenten und Dokumentation eines individuellen Lern-, Bildungs- und Entwicklungsprofils für jedes Kind

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