3.6.3 Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Um unseren Eltern Informationen zukommen zulassen, wurde für jedes Kind eine „Brieftasche“ bei den Gruppenräumen angebracht. Diese Brieftaschen sind mit dem Foto der Kinder gekennzeichnet. Über die Elternbrieftaschen wird der Schriftverkehr mit den Eltern abgewickelt. Hierüber wird über aktuelle Aktionen informiert oder über Belange, von denen nur einzelne Kinder/Eltern betroffen sind. Es liegt in der Eigenverantwortlichkeit der Eltern, diese Taschen zu leeren. Im Einzelfall erinnern wir die Eltern daran.

 

Im Kindergarten hängen verschiedene Pinnwände, die über Aktionen und Ausflüge im Kindergarten/Familienzentrum informieren.

Bei den jeweiligen Gruppen wird die Pinnwand für aktuelle Infos oder Termine genutzt. Auch wird dort über die Gruppenthemen die gerade erarbeitet werden informiert. Die täglichen Angebote/Projekteinheiten werden pädagogisch erläutert und mit Fotos dokumentiert. Auf diese Weise möchten wir unsere Arbeit für die Eltern transparent machen.

An der Pinnwand im Eingangsbereich können externe Infos ausgehangen werden, beispielsweise über Kinderflohmärkte.

 

Neben der Kontaktaufnahme über Telefon oder E-Mail bieten wir auch die Möglichkeit der Zoom-Meetings an. Diese finden immer stärkere Nutzung und werden inzwischen besser von den Eltern wahrgenommen als Aushänge oder Briefe. 

Auf der Internetseite www.kita-flora.de wird zudem einen Terminkalender geführt.

 

Alle vorangehenden Kapitel unseres Konzeptes beschreiben, wie wir unseren Bildungsauftrag im Alltag realisieren. In diesem Abschnitt beschreiben wir, wie wir durch Beobachtung, Reflektion und Austausch mit den Eltern diesen Bildungsauftrag begleiten und dokumentieren.

 

Am 01.08.2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es unter anderem, die Bildungsprozesse in Tageseinrichtungen für Kinder zu stärken und weiter zu entwickeln. Seit 01.08.2020 ist die Revision des KiBiz in Kraft getreten. Hier wird der Bildungsauftrag wie folgt formuliert:

 

§ 15 (1) Bildung ist die aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umgebung auf der Grundlage

seiner bisherigen Lebenserfahrung. Sie ist ein konstruktiver Prozess, bei dem Selbstbildung

durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives, experimentierendes Handeln einerseits

und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinander stehen. Bildung

wirkt darauf hin, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit und

den Erwerb seiner sozialen Kompetenz unter Beachtung der in Artikel 6 und 7 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze zu fördern.

 

Darüber hinaus sind wir zu Bildungsdokumentation verpflichtet.  Hier der Auszug aus dem aktuellen Kibitz §1:

 

(1) Grundlage der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, insbesondere der individuellen

stärkenorientierten ganzheitlichen Förderung eines jeden Kindes ist eine regelmäßige

alltagsintegrierte wahrnehmende Beobachtung des Kindes. Diese ist auch auf seine Möglichkeiten

und auf die individuelle Vielfalt seiner Handlungen, Vorstellungen, Ideen, Werke und

Problemlösungen gerichtet. Die Beobachtung und Auswertung mündet in die regelmäßige Dokumentation

des Entwicklungs- und Bildungsprozesses des Kindes (Entwicklungs- und Bildungsdokumentation).

 

Nach einem umfassenden Aufnahmegespräch mit den Eltern und einer

Eingewöhnungsphase, spätestens aber sechs Monate nach Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung, erfolgt eine erste Dokumentation. Entsprechendes ist für die Förderung in Kindertagespflege anzustreben. Die Entwicklungs- und Bildungsdokumentation setzt die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus.

 

Elterngespräche

Ein ausführliches Gespräch zwischen Erzieher*innen aus der Gruppe des Kindes und den Eltern wird mindestens einmal jährlich angeboten. In der Regel terminieren wir diesen ca. 3 – 6 Wochen vor oder nach dem Geburtstag des Kindes. Hierbei beschreiben die Erzieher*innen anhand der geführten Dokumentation über jedes Kind - den Entwicklungsstand des Kindes. Sie zeigt geeignete Fördermöglichkeiten auf und beschreibt das Verhalten des Kindes während des Tagesablaufes in der Gruppe und die Beziehungen zu anderen Kindern.

 

Elternversammlung

Die Erziehungsberechtigten aller Kinder, die den Kindergarten besuchen, bilden die Elternversammlung. Die Elternversammlung kann vom Träger des Kindergartens und in pädagogischen Fragen von den Erzieher*innen Auskunft über alle Angelegenheiten verlangen, die den Kindergarten betreffen und sie kann hierzu ihre Meinung äußern. Zusätzlich können auch Elternabende auf Gruppenebene stattfinden.

 

Zur ersten Elternversammlung eines Kindergartenjahres (01.08. des Jahres bis 31.07. des Folgejahres) lädt die Einrichtung ein und schlägt eine Tagesordnung vor. Die Versammlung findet üblicherweise im September bzw. Anfang Oktober statt.

 

Die Elternversammlung wird von der Leitung der Einrichtung geführt. Ein Vertreter des Trägers nimmt bei Bedarf teil. Der im Vorjahr gewählte Elternbeirat gibt in dieser Elternversammlung einen Jahresbericht über alle bedeutenden Aktivitäten des abgelaufenen Kindergartenjahres. Im Verlauf dieser Elternversammlung wird in den Gruppen der neue Elternbeirat gewählt.

 

Für die Eltern, deren Kinder im jeweils neuen Kindergartenjahr aufgenommen werden wird ein Elterninformationsabend durchgeführt. Hier wird der Kindergartenalltag noch einmal ausführlich dargestellt. Die Eltern erfahren in welche Gruppe ihr Kind aufgenommen wird und lernen die Erzieherinnen kennen. An diesem Abend wird die Eingewöhnung im Einzelnen Erläutert und Termine werden vereinbart. (näheres siehe Absatz Eingewöhnung)

 

Elternbeirat

Die Eltern jeder Gruppe wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied des Elternbeirates und ein stellvertretendes Mitglied des Elternbeirates. Elternbeiratstreffen finden mindestens 2 Mal jährlich und in Abstimmung mit der Leitung statt.

 

Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger und den Erzieherinnen zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit des Kindergartens zu beleben. Er soll mit dem Träger und mit den Erzieherinnen vertrauensvoll zusammenarbeiten und wird vom Träger über alle wesentlichen Angelegenheiten und personellen Veränderungen, die den Kindergarten betreffen, informiert.

 

In der Praxis ist der Elternbeirat ein wichtiges Bindeglied zwischen den Eltern und den Erzieherinnen. Die Elternbeiratsmitglieder stehen sowohl den Eltern als auch den Erzieher*innen als Ansprechpartner zur Verfügung und fördern so wesentlich das zwischen Eltern und den Erzieher*innen aufgebaute Vertrauensverhältnis. Alle Mitglieder des Elternbeirates werden durch Plakataushang im Flur des Kindergartens für alle Eltern bekannt gemacht.

 

An den Elternbeiratssitzungen nehmen üblicherweise alle Elternbeiratsmitglieder und die Gruppenleiterinnen sowie die Leitung der Einrichtung teil. Die zu besprechenden Themen werden im Vorfeld gesammelt und in einer Tagesordnung zusammengefasst. Über jede Elternbeiratssitzung wird ein Protokoll verfasst, das im Flur des Kindergartens allen Eltern bekannt gemacht wird. Die Elternbeiratssitzungen sind das wichtigste Forum für den Meinungsaustausch zwischen der Elternschaft und den Erzieherinnen.

 

Rat der Tageseinrichtung

Der Träger und die Erzieherinnen bilden mit dem Elternrat den Rat der Tageseinrichtung. Dieser berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten, bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung des Kindergartens und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten zu vereinbaren. Diese Versammlung wird nur bei Bedarf von Elternrat oder Erzieher*innen/Leitung einberufen.

 

Elternbeiratswahl

Bei der einmal jährlich stattfindenden Elternbeiratswahl wird folgendes Verfahren praktiziert:

Das an einer Tätigkeit im Elternbeirat interessierte Elternteil stellt sich rechtzeitig vor der Wahl durch einen Aushang an der Gruppe („Steckbrief“) schriftlich den Wahlberechtigen vor. Der „Steckbrief“ sollte ein Foto und die Beweggründe für das Interesse an diesem Ehrenamt enthalten. Wahlberechtigt sind jeweils beide Erziehungsberechtigten eines Kindes. Nach Ablauf der „Bewerbungsfrist“ (Aushang des „Steckbriefs“) werden von den Erzieherinnen die Wahlzettel an die Eltern verteilt und es wird in jeder Gruppe eine Wahlurne aufgestellt. Jede/r Wahlberechtigte hat je eine Stimme für die Wahl des Mitglieds des Elternbeirats und für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Elternbeirats. Die ausgefüllten Wahlzettel können von den Eltern bis zur Öffnung der Wahlurne (und der Stimmenauszählung während der Elternversammlung in der Gruppe) in die Wahlurne geworfen werden.

 

Als Mitglied des Elternbeirats ist gewählt, wer bei der Wahl die meisten Stimmen erhält. Als stellvertretendes Mitglied des Elternrats ist gewählt, wer bei der Wahl die meisten Stimmen erhält. Die Namen aller Gewählten werden dem Träger mitgeteilt.

 

Rechtsgrundlage für alle Gremien und die Mitwirkung der Eltern ist das Kinderbildungsgesetz §10 (KiBiz)

 

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